Richterin zweifelt ihr Urteil an
Richterin zweifelt ihr Urteil an
Das dürfte einzigartig sein - zumindest kenne ich keinen vergleichbaren Fall.
Zitat aus: Richterin mit Zweifeln
"Ein Afghane wird in einem Indizienprozess verurteilt, weil er eine 15-Jährige vergewaltigt haben soll. Sogar die Richterin legt ihm nahe, das Urteil prüfen zu lassen."
Der Prozessinhalt sollte jetzt mal keine Rolle spielen.
Eine Richterin mit einer solchen Aussage ist total unfähig und gehört aus dem Justizdienst entfernt.
Zitat aus: Richterin mit Zweifeln
"Ein Afghane wird in einem Indizienprozess verurteilt, weil er eine 15-Jährige vergewaltigt haben soll. Sogar die Richterin legt ihm nahe, das Urteil prüfen zu lassen."
Der Prozessinhalt sollte jetzt mal keine Rolle spielen.
Eine Richterin mit einer solchen Aussage ist total unfähig und gehört aus dem Justizdienst entfernt.
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Re: Richterin zweifelt ihr Urteil an
Hallo in die Runde.
Warum und von wem bitte sollte die vorsitzende Richtrin denn belangt werden können?
Das war halt kein einstimmiges Urteil und sie wurde von den Beisitzern und/oder Schöffen überstimmt.
Normaler Justizvorgang.
Der Fall wirft ja auch sehr viele Fragezeichen auf. Gelinde gesagt.......
Warum und von wem bitte sollte die vorsitzende Richtrin denn belangt werden können?
Das war halt kein einstimmiges Urteil und sie wurde von den Beisitzern und/oder Schöffen überstimmt.
Normaler Justizvorgang.
Der Fall wirft ja auch sehr viele Fragezeichen auf. Gelinde gesagt.......
Re: Richterin zweifelt ihr Urteil an
Abwarten - das bleibt m.e. nicht ohne Folgen.
Ich habe eine Schöffenperiode beim Landgericht Augsburg hinter mir.
Es geht hier nicht darum, daß ein hauptberuflicher Richter überstimmt wird.
Kommt vor - aber selten.
Es geht um die Empfehlung Revision einzulegen. Damit stellt das Gericht sein Urteil infrage.
Ich habe eine Schöffenperiode beim Landgericht Augsburg hinter mir.
Es geht hier nicht darum, daß ein hauptberuflicher Richter überstimmt wird.
Kommt vor - aber selten.
Es geht um die Empfehlung Revision einzulegen. Damit stellt das Gericht sein Urteil infrage.
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Re: Richterin zweifelt ihr Urteil an
Hallo, ich traue mir bei so einer Pressemeldung kein fundiertes Urteil zu.ikarus hat geschrieben: ↑Do 7. Nov 2019, 18:28Abwarten - das bleibt m.e. nicht ohne Folgen.
Ich habe eine Schöffenperiode beim Landgericht Augsburg hinter mir.
Es geht hier nicht darum, daß ein hauptberuflicher Richter überstimmt wird.
Kommt vor - aber selten.
Es geht um die Empfehlung Revision einzulegen. Damit stellt das Gericht sein Urteil infrage.
Da wird schnell etwas aus dem Zusammenhang gerissen und hineiniterpretiert von den Medien.
Der Fall ist ja schon sehr schräg. Und ich kratz mir an den Kopf wenn eine Jugendliche von mehreren Leuten vergewaltigt wird und dann wieder genau zu den selben hingeht und sich das so wiederholt. Da stimmt doch was nicht, zumindest im Kopf.
Re: Richterin zweifelt ihr Urteil an
Nicht unbedingt, wenn mangels vergleichbarer Fälle mit entsprechender Tatbestandswürdigung der Fall hierzu einem höheren Gericht vorgelegt werden sollte, um ein Leiturteil für die Rechtssache herbeizuführen.
Re: Richterin zweifelt ihr Urteil an
Ja - aber das ist Sache der Staatsanwaltschaft oder der Verteidigung.
Ein Richter fällt ein Urteil - und weil er Zweifel hat ab zur nächsten Instanz?
Ich fände es richtiger wenn der Richter sagt ... ok, da kann ich kein Urteil sprechen. Ich gebe es eine Instanz höher ab ... .
Weiß allerdings nicht ob das so überhaupt möglich ist.
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Re: Richterin zweifelt ihr Urteil an
Die Richterin sprach:
"Man kann in diesem Fall auch anderer Meinung sein, wir waren dieser Meinung".
Wenn man das im Zusammenhang mit einer ggf. zu verurteilenden Vergewaltigung sagt (das ist keine Rechtsauslegung), dann impliziert dies schon einen Zweifel an der Täterschaft. Und ein Rechtsgrundsatz in unserem Rechtsstaat lautet: Im Zweifel für den Angeklagten.
Dann kann die Staatsanwaltschaft immer noch in Berufung gehen, weil sie das Urteil für falsch hält.
"Dies ist ein Antiterroranschlag des Asozialen Netzwerkes"
Re: Richterin zweifelt ihr Urteil an
Genau, that's it, wie der Bayer sagt. Und die Staatsanwaltschaft wird schon wissen, was zu tun ist. Wahrscheinlich war der Tipp von der Richterin an sie gerichtet. So gesehen fachlich unnötig, aber kollegial gut gemeint.SLR hat geschrieben: ↑Sa 9. Nov 2019, 08:07Die Richterin sprach:
"Man kann in diesem Fall auch anderer Meinung sein, wir waren dieser Meinung".
Wenn man das im Zusammenhang mit einer ggf. zu verurteilenden Vergewaltigung sagt (das ist keine Rechtsauslegung), dann impliziert dies schon einen Zweifel an der Täterschaft. Und ein Rechtsgrundsatz in unserem Rechtsstaat lautet: Im Zweifel für den Angeklagten.
Dann kann die Staatsanwaltschaft immer noch in Berufung gehen, weil sie das Urteil für falsch hält.
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