Flugzeugpassagiere haben auch dann Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug wegen eines technischen Fehlers Verspätung hat oder gestrichen wird. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Bislang war das nicht der Fall.
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/eugh-131.html
Gutes Urteil, bisher wurde das unter höherer Gewalt abgehakt.
Flugverkehr Anspruch auf Entschädigung auch bei technischen Problemen
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