Ausweisung krimineller Ausländer

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Auri

Ausweisung krimineller Ausländer

#1

Beitrag von Auri » Di 13. Sep 2016, 12:05

ich mache aus gegebenem Anlass daraus mal ein neues Thema.
Immer stärker erschallt der Ruf, Straffällig gewordene auszuweisen.
Auch so etliche Politiker blasen in dieses Horn.
Nun entscheiden die Gerichte nicht erst seit heute da doch etwas anders.

Das St-Florians-Prinzip ist heute vom EUGH wieder mal um ein gutes Stück zurückgewiesen worden. Straftaten sind sowieso immer dort zu ahnden wo sie begangen wurden. da geht es Deutschen im Ausland ganz genauso und das ist auch richtig.

Wir reden dabei auch oft um in Deutschland geborene oder aufgewachsene die hier sozialisiert wurden. Warum sollte ein anderer Staat die an die Backe bekommen?
Und wie kann man Straftäter auf andere teile der Menschheit loslassen blos weil man sie selbst dann los ist? St. Florian eben.

Mal Kurzform, im ersten fall sowieso indiskutabel wieso sich der EUGH überhaupt mit so etwas selbstverständlichem befassen musste.

Luxemburg (AFP) Straffällig gewordene Ausländer dürfen aus der Europäischen Union nicht ausgewiesen werde, wenn sie ein minderjähriges Kind betreuen müssen, das EU-Bürger wurde. Eine Ausweisung ist nur zulässig, wenn sie verhältnismäßig ist und von dem Verhalten des Betroffenen "eine erhebliche Gefahr" ausgeht, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in zwei am Dienstag in Luxemburg veröffentlichten Urteilen (Az. C-165/14 und C-304/149)

http://www.zeit.de/news/2016-09/13/deut ... r-13104203



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Russell Nash
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Re: Ausweisung krimineller Ausländer

#2

Beitrag von Russell Nash » Di 13. Sep 2016, 13:15

Auri » 13 Sep 2016, 12:05 hat geschrieben:Und wie kann man Straftäter auf andere teile der Menschheit loslassen blos weil man sie selbst dann los ist? St. Florian eben.
Das kann man uns nicht vorwerfen. Wir behalten sogar ausdrücklich Terroristen, nur damit die in ihrem Heimatland nichts anstellen:
"Der Flüchtling aus Afghanistan, Ahmed Feredaws A. (24), gilt als der Gefährlichste. Angeblich aus seiner Heimat 2011 vor den Taliban geflohen, kündigt er von Deutschland aus einen Selbstmordanschlag in Kabul an. Ahmed Feredaws A. besitzt noch aus seiner Zeit in Afghanistan Erfahrungen mit Sprengstoff. Er scheitert mit einem Asylantrag, muss eigentlich seit dem Jahr 2012 ausreisen. Doch die Behörden entziehen ihm alle Ausweise, um ein Attentat in Afghanistan zu verhindern, und verhängen Meldeauflagen."
http://www.nwzonline.de/hintergrund/aus ... 86248.html
Die Diskussion um die Abschiebung krimineller Flüchtlinge ist eine Scheindiskussion, oder ein Hilferuf ("wenigstens die kriminellen"). Keiner würde danach schreien, wenn konsequent alle ausreisepflichtigen Flüchtlinge abgeschoben würden.
Es kann nur einen geben.

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thai.fun
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Re: Ausweisung krimineller Ausländer

#3

Beitrag von thai.fun » Di 13. Sep 2016, 13:25

Russell Nash » 13 Sep 2016, 13:15 hat geschrieben: ... wenn konsequent alle ausreisepflichtigen Flüchtlinge abgeschoben würden.
Dass sind Wünsche fast aller EU Bürger.
Bleiben sie auch solange keine Rücknahme Vereinbarungen mit allen Staaten zustande kommen, können oder sollen!
Oder z. B. In der Schweiz tauchen gegenwärtig fast 60% aller im Asylverfahren stehenden wieder ab! Wohin wohl. Ich sag mal labitar. Abgeschoben ist nur aufgehoben bis sie erneut aufgeschoben ...

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Banshee
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Re: Ausweisung krimineller Ausländer

#4

Beitrag von Banshee » Di 13. Sep 2016, 20:37

Evtl. mache ich mich unbeliebt, aber es ist nunmal meine Meinung: Wer hier Schutz findet, findet ihn aufgrund unserer Gesetze. Egal ob Moslem, ob Hindu, ob schwarz oder schwul.
Wenn nun diese Leute genau die Gesetze, unter denen sie Schutz und Auskommen finden, nicht achten, gehören sie sofort(!) nach dem Urteilsspruch, noch im Gerichtssaal, festgesetzt und abgeschoben. Bei "Mehmet" aus Bayern ging' s doch auch!
Ersatzweise bin ich für die Errichtung von Arbeitslagern, wo sie die Kosten für ihre Haft verdienen können und müssen.
Wenn es stimmt, dass den Fluchthelfern zwischen 1000 und 12000 Euro bezahlt werden müssen (manche Gerüchte sprechen sogar von bis zu 30.000 Euro), dann kommen diese ausgewiesenen Kriminellen nicht allzu schnell wieder, es sei denn, sie verkaufen auch ihre zweite Niere. Denn solche Summen lassen sich i.d.R. nur über illegale Organentnahmen "verdienen".

Lt. BLÖD-Zeitung reisen zwar viele Migranten ohne oder mit falschen Papieren ein, aber es gäbe nur in 1,8% aller Fälle Zweifel über die Herkunft der Zuwanderer. Folglich weiß man auch sehr genau, wohin man abzuschieben hätte.
Es gibt sooo viele Menschen, die Hilfe, Unterkunft, medizinische Betreuung, Lebensmittel usw. brauchen, da können wir es einfach nicht dulden, dass Kriminelle diesen Leuten die Plätze in den Aufnahmelagern oder Dauerunterkünften wegnehmen.

Ich habe beste Drähte zum hiesigen Krankenhaus, das auch eine der wenigen "Infekt"-Abteilungen in BaWü hat. Dort wurde letzens eine Nigerianerin mit Verdacht auf TBC eingeliefert. Sie wurde untersucht und geröngt, man stellte fest, dass sie schon genauso lange schwanger ist, wie sie auf der Flucht ist :roll: , dass sie nur noch 1 Lungenflügel hat und jede Menge Wasser in der Brust. Sie ist ein körperliches Wrack, das Ungeborene aber (noch) kerngesund.
Soll man so jemanden aus dem Land jagen, nur damit ein verurteilter Grapscher, ein Dieb seinen Platz hier im Land behalten und noch eine Chance bekommen kann?

Ich sehe das absolut nicht ein! Diebstahl und sexuelle Übergriffe sind auch in anderen Ländern verboten. Und es soll keiner glauben, dass die Ankömmlinge hier nicht mit den Spielregeln vertraut gemacht werden.

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Luciana01
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Re: Ausweisung krimineller Ausländer

#5

Beitrag von Luciana01 » Di 13. Sep 2016, 22:14

:richtig:
Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher! Bertolt Brecht

Auri

Re: Ausweisung krimineller Ausländer

#6

Beitrag von Auri » Di 13. Sep 2016, 22:22

Es ist schon sehr erstaunlich wie dieses Thema sofort auf Flüchtlinge abdriftet mit denen es an sich nur sehr, sehr am Rande zu tun hat.
bei den EUGH.Entscheidungen gar nicht.
Drehen jetzt alle durch und sind plötzlich Ausländer, die oft in Deutschland geboren wurde gleichzusetzen mit Flüchtlingen?
Was gehtin diesem Land eigentlich ab?
ich wollte mich über Leute unterhalten die in Deutschland geboren wurden oder hier zumindest aufgewachsen sind und die nur wegen antiquierter Rechtslage keinen deutschen Passs haben. Und über wie im ersten urteil deutsche Kinder denen man die Ereziehungsberechtigten abschieben will.

Aber anscheinend ist es wirklich so, sofort wenn das Wort Ausländer fällt geht stereotyp die Klappe Flüchtling runter. Zu Nigerianern könnte ich sehr viel erzählen, nicht vom Hörensagen aus einem Krankenhaus. Ich sitze jeden tag mit Nigerianern zusammen, auch Flüchtlinge darunter aber die wenigsten.

Ich sass auich schon daneben als der Anruf aus dem Land kam, von einer Frau die gerade erfahren hatte, dass ihr Sohn im Mittelmeer ersoffen ist.
Wir haben lange mit ihr gebetet, auch mit afrikanischem Priester am Telefon.
Vergisst man nicht sowas.

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Luciana01
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Re: Ausweisung krimineller Ausländer

#7

Beitrag von Luciana01 » Mi 14. Sep 2016, 08:35

Wenn man wie Du über Ausweisung reden willst, dann ist es nur logisch, das man nicht über hier geborene Migranten sprechen kann. Diese kann man eben nicht ausweisen, auch wenn diese noch keinen deutschen Pass haben...warum auch immer.

Also sind das nun mal Flüchtlinge, Zugezogene oder nachkommende Familienmitglieder der bereits hier aufgewachsenen Menschen.

Im übrigen beißt sich dann deine Überschrift. Ausländer sind keine hier in Deutschland geborenen Menschen, oder irre ich mich da?
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SLR
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Re: Ausweisung krimineller Ausländer

#8

Beitrag von SLR » Mi 14. Sep 2016, 08:37

Das kann man dem Titel des Threads aber nicht entnehmen, welche 'Sorte' krimineller Ausländer du meintest. Nimm es dochmals Indiz dafür, dass man bei den anderen deiner Meinung ist.
"Dies ist ein Antiterroranschlag des Asozialen Netzwerkes"

Auri

Re: Ausweisung krimineller Ausländer

#9

Beitrag von Auri » Mi 14. Sep 2016, 08:55

Luciana01 » 14 Sep 2016, 08:35 hat geschrieben:Im übrigen beißt sich dann deine Überschrift. Ausländer sind keine hier in Deutschland geborenen Menschen, oder irre ich mich da?
Nur wenn derjenige nach 2000 geboren wurde und ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt bereits 8 Jahre in Deutschland gelebt hat.
Bis 2000 war das noch nicht so und heutige Straftäter werden im Regelfall älter sein.

Und das ist eben der Punkt um den es mir eigentlich geht, dass man dann diese Leute in ein land schicken willzu dem sie oft keinerlei Bezug haben.

Bei Flüchtlingen die ja erst kurz in Deutschland sind ist ab einem relevanten Strafmas die Ausweisung natürlich auch für mich selbstverständlich, so lange man sie nicht mitten in ein Kriegsgebiet schickt oder ihnen vom Staat aus dem sie geflüchtet sind inakzeptable Strafen drohen.

Auch als Antwort an SLR:
Im zitierten Artikel steht aber doch auch, dass es bei einem Fall um einen Vater ging dessen Sohn Deutscher geworden ist. das wird man nicht von heute auf morgen sondern eben erst nach 8 Jahren Aufenthalt der Eltern. , ein Flüchtling der aktuellen Welle scheidet aus.

Hier hab ich noch was zur Rechtslage:
http://www.rechtsanwalt-familienzusamme ... hland.html

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Luciana01
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Re: Ausweisung krimineller Ausländer

#10

Beitrag von Luciana01 » Mi 14. Sep 2016, 09:19

Ok. Hier der Link, der das erklärt:
http://www.bundesauslaenderbeauftragte. ... erung.html

Ganz schön schräge Gesetzeslage...

Ich dachte immer das man die jeweilige Staatsbürgerschaft bekommt wo man geboren worden ist.
Dieses Zusatzbestimmungen der Eltern ist ja mal völlig daneben.

Dann hilft auch keine Abschiebung, sondern ab in den Knast, wo die Straftat begangen worden ist.
Kinder solcher Eltern sind dann in die Obhut des jeweiligen Staates zu nehmen. Ob Sie dann mit der Volljährigkeit sich für eine der möglichen Staatsbürgerschaften entscheiden, sollte man beibehalten. Allerdings muss man sich für eine entscheiden.
Doppelte Staatsbürgerschaften würde es bei mir nicht mehr geben.
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