Erstes Stadtwerkefusionsbürgerbegehren zulässig

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SLR
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Erstes Stadtwerkefusionsbürgerbegehren zulässig

#1

Beitrag von SLR » Do 26. Jan 2017, 03:38

Wir erinnern uns zurück: Die Stadt wollte die Energiesparte ihrer Tochtergesellschaft Stadtwerke mit Ergas Schwaben fusionieren, wogegen sich massiver Bürgerwiderstand regte.

Die BI 'Augsburger Stadtwerke in Augsburger Bürgerhand' startete eine Bürgerbegehren mit der Fragestellung:

„Sind Sie dafür, dass die Stadtwerke Holding GmbH und ihre Töchter Energie GmbH, Wasser GmbH, Verkehrs GmbH und Netze Augsburg GmbH in vollständigem Eigentum der Stadt Augsburg bleiben und jegliche Fusion mit anderen Unternehmen unterbleibt?“

Dieses verwarf der Stadtrat in seiner Sitzung vom 23.04.15 mit 46 zu 10 Stimmen als juristisch unzulässig, weil es “zu unbestimmt” sei und in seiner Fragestellung “in unzulässiger Weise diverse Entscheidungen miteinander verknüpft” und darüber hinaus “wegen unrichtiger, irreführender und unvollständiger abstimmungs­relevanter Tatsachenangaben und wegen Begründungsmängeln”. Jeder einzelne Grund genüge für die Zurückweisung.

Die BI, die die Fragestellung vorab hatte juristisch prüfen lassen, verwahrte sich gegen diese Beurteilung, kündigte eine Klage gegen die Feststellung der Unzulässigkeit an und sammelte bereits (da die Abweisung abzusehen war) mit Erfolg unter einer anderen Fragestellung erneut Unterschriften.

Dieses Bürgerbegehren war erfolgreich, der im Anschluss stattfindende Bürgerentscheid auch. Die Stadt musste ein gehörige Schlappe einstecken.

Diese wird nun ergänzt durch die Feststellung des BayVGH, dass der Text der ersten Fragestellung (wohl) rechtskonform gewesen sei. Das wohl bezieht sich auf eine Vorabinformation, es wurde noch kein Urteil gesprochen. Die BI würde ein solches auch nicht verlangen, sondern wie die Stadt eine Einstellung des Verfahrens anstreben, so diese eine Erklärung des Bedauerns abgebe.

Der Vorgang verdeutlicht aber, und darauf verweist der Sprecher der BI, Bruno Marcon, auch ausdrücklich, wie problematisch es sei, dass ein Stadtrat gegen dessen Beschlussfassung ein Bürgerbegehren gerichtet ist, eben dieses Bürgerbegehren nach juristischer Einschätzung von Juristen, die bei der Stadt angestellt sind, abschlägig entscheiden könne.

Das muss man wohl so sehen. Eigentlich ein Wunder und nur politischem Kalkül geschuldet, dass das nicht viel häufiger geschieht.

http://www.daz-augsburg.de/?p=54082


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SLR
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Re: Erstes Stadtwerkefusionsbürgerbegehren zulässig

#2

Beitrag von SLR » Do 26. Jan 2017, 14:15

Und ein typischer Zagler-Kommentar dazu. http://www.daz-augsburg.de/?p=54098

OB Gribl scheint seit einiger Zeit bei ihm verschissen zu haben. Vermutlich kriegt er keine Inteviews mehr. ^^
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messalina
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Re: Erstes Stadtwerkefusionsbürgerbegehren zulässig

#3

Beitrag von messalina » Do 26. Jan 2017, 16:43

SLR » 26 Jan 2017, 14:15 hat geschrieben:Und ein typischer Zagler-Kommentar dazu. http://www.daz-augsburg.de/?p=54098

OB Gribl scheint seit einiger Zeit bei ihm verschissen zu haben. Vermutlich kriegt er keine Inteviews mehr. ^^
Ja, vielleicht? "You don't get a question. You are fake news."

Dass Gerichtsverfahren aber so lange dauern, das ist doch alles schon ewig her? Bild Ich glaube, die sind wegen der vielen Flüchtlinge total überlastet, die gegen alles klagen, wo Rechtsmittel möglich sind, und durch alle Instanzen.
Vielleicht müsste man da einen Mann fragen

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SLR
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Re: Erstes Stadtwerkefusionsbürgerbegehren zulässig

#4

Beitrag von SLR » Fr 27. Jan 2017, 15:28

UPDATE:

Die Stadt möchte in der Angelegenheit ein Urteil mit einer ausführlichen Begründung, so OB Gribl.

http://www.augsburger-allgemeine.de/aug ... 22022.html

Gribl betonte, dass es nie um die Verhinderung eines Bürgerentscheides gegangen sei, sonder um die Ermöglichung zulässiger Begehren. Man habe sich bei der Prüfung ans Gesetz und die Rechtssprechung gehalten. Wenn der Verwaltungsgerichtshof nun zum Ergebnis komme, dass das damalige Agieren der Stadt falsch war, respektiere man das, wolle aber auch die genauen Gründe erfahren. „Das ist maßgeblich für die Beurteilung künftiger Fragestellungen“, so Gribl. Teils seien Rechtsfragen mangels konkreter Urteile noch ungeklärt. „Wir bekommen damit eine Richtschnur, die zeigt, wie man künftig damit umgeht.“


Wie auch immer das Urteil begründet ist, wird erst eine Gesetztesänderung, die die juristische Prüfung der Fragestellung an eine neutrale Stelle auslagert den Verdacht der 'Befangenheit' des beurteilenden Juristen aufheben können.
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- Update - Stadtwerkefusionsbürgerbegehren

#5

Beitrag von SLR » Sa 28. Jan 2017, 06:14

Der führende Mann der BI gegen die Stadtwerkefusion, Bruno Marcon, hat sich in einem Interview mit der DAZ zur Einschätzung von OB Gribl geäußert, er habe sich nur privat und im Konjunktiv zur rechtlichen Zulässigkeit des ersten Bürgerbegehrens geäußert und dies zurückgewiesen. Für diese Äußerung Gribls finde(t) (s)ich allerding keinen Beleg, vllt. wurde sie lediglich auf einer Pressekonferenz getätigt und nicht berichtet.

Auf eben einer solchen allerdings habe laut Marcon, Gribl von Anfang an signalisiert, dass die Fragestellung juristisch unzulässig sein wird, worüber auch berichtet wurde, was natürlich Eindruck auf evtl. unterschriftsbereite Bürger machen kann, auch den Elan, mit dem Helfer Unterschriften sammeln, bremsen. Er spricht deshalb von juristischen 'Winkelzügen'.

Ich persönlich finde das keinen besonders glücklichen Ausdruck. Es verstößt - und mit einiger Wahrscheinlichkeit sieht das der VGH auch so - gegen das Neutralitätsgebot, das nach einem erfolgreichen BG ja gemeinderechtlich vorgeschrieben ist und das man analog schon für derartige Aussagen im Vorfeld für anwendbar halten kann.

Andererseits kann man natürlich auch argumentieren, dass diese Vorab-Einschätzung einer BI ermöglicht, ihre Fragestellung nochmal zu überprüfen, abzuändern und damit zu verhindern, dass ein tatsächlich unzulässiges Begehren die nötigen Unterschriften erhält und dann verworfen werden muss. So ja auch geschehen in diesem Fall.

Im Grunde ist der Art. 18a der GO verbesserungswürdig. Es sollte in ihm vorgeschrieben sein, dass Bürgerinitiativen ihre Fragestellungen zu einem Bürgerbegehren/-entscheid vorab auf die juristische Zulässigkeit prüfen lassen müssen. Dazu bedarf es einer externen neutralen Prüfungsstelle, die dafür spezialisiert ist und binnen weniger Wochen darüber entscheiden kann, natürlich mit Klagemöglichkeit, die ebenfalls zeitnah zueiner Entscheidung gelangen muss.

Interessant ist in dem Zusammenhang, dass die BI das im Vorfeld bereits gemacht hatte, nur hat der Stadtjurist gefolgt von der großen Mehrheit des Stadtrates diesie juristische Meinung, dass das 1. Bürgerbegehren zulässig sei, glatt vom Tisch gefegt.
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Re: - Update - Stadtwerkefusionsbürgerbegehren

#6

Beitrag von messalina » Sa 28. Jan 2017, 10:39

SLR » 28 Jan 2017, 06:14 hat geschrieben:Im Grunde ist der Art. 18a der GO verbesserungswürdig. Es sollte in ihm vorgeschrieben sein, dass Bürgerinitiativen ihre Fragestellungen zu einem Bürgerbegehren/-entscheid vorab auf die juristische Zulässigkeit prüfen lassen müssen. Dazu bedarf es einer externen neutralen Prüfungsstelle, die dafür spezialisiert ist und binnen weniger Wochen darüber entscheiden kann, natürlich mit Klagemöglichkeit, die ebenfalls zeitnah zueiner Entscheidung gelangen muss.
Ich finde, so eine Prüfungsstelle sollte dann aber auch gleich die Beschlussfragen des Stadtrats prüfen? Bild Die könnten ja auch unzulässig sein, oder? Vielleicht durfte der Stadtrat die Stadtwerkefusion ja gar nicht beschließen, weil da ein fremdes Unternehmen in die Beschlüsse der Stadt hinein regieren könnte, was rechtlich vielleicht gar nicht sein darf? Dann könnte man sich manches Bürgerbegehren sparen, wenn so eine unabhängige Stelle der Stadt sagt, das darfst du gar nicht erst beschließen.
Vielleicht müsste man da einen Mann fragen

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Re: - Update - Stadtwerkefusionsbürgerbegehren

#7

Beitrag von SLR » Sa 28. Jan 2017, 16:33

messalina » 28 Jan 2017, 10:39 hat geschrieben:Ich finde, so eine Prüfungsstelle sollte dann aber auch gleich die Beschlussfragen des Stadtrats prüfen? Bild Die könnten ja auch unzulässig sein, oder? Vielleicht durfte der Stadtrat die Stadtwerkefusion ja gar nicht beschließen, weil da ein fremdes Unternehmen in die Beschlüsse der Stadt hinein regieren könnte, was rechtlich vielleicht gar nicht sein darf? Dann könnte man sich manches Bürgerbegehren sparen, wenn so eine unabhängige Stelle der Stadt sagt, das darfst du gar nicht erst beschließen.
Ist das nicht doch ein wenig was anderes?

Bei den Bürgerbegehren ist die Prüfung ja gesetzlich vorgeschrieben. Da muss gar kein Zweifel bestehen, das muss geprüft werden. Frage ist eben wer das prüft.

Bei Stadtratsbeschlüssen ist das nicht so. Können ggf. auch unzulässig sein, dann muss halt jemand klagen. Aber da käme man m.E. nicht so richtig voran, wenn alle Stadtratsbeschlüsse per se in dieser Hinsicht geprüft werden müssten.
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