Markenpiraterie: Marktbetreiber müssen Verkauf gefälschter Waren unterbinden

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Auri

Markenpiraterie: Marktbetreiber müssen Verkauf gefälschter Waren unterbinden

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Beitrag von Auri » Do 7. Jul 2016, 13:03

Der EUGH hat heute klar gemacht, was bereits für Internetplattformen gilt trifft genauso auf den Handel auf Märkten zu. Händler die offensichtlich gefälschte Waren verkaufen sind zu entfernen.
Nicht durch Zufall ging es im vorliegenden Fall um tschechische Märkte.
Für diese wird die Luft jetzt dünner. Das sollte ganz besonders auch für die Grenzregionen gelten.
Denn, dass die betroffenen Markenfirmen dort kontrollieren lassen darf wohl als sicher angenommen werden.

Ein Marktbetreiber muss gegen Anbieter gefälschter Markenware auf seinem Gelände vorgehen. Die obersten EU-Richter gaben damit den Herstellern von Markenuhren und -kleidung Recht, die gegen den Betreiber des Marktes Pražská tržnice in Prag geklagt hatten. Vermieter von Standplätzen können demnach gezwungen werden, von einzelnen Händlern begangene Markenrechtsverletzungen abzustellen und neue Verstöße zu verhindern.

Die Frage, ob die gefälschte Ware im Internet oder anderen Verkaufsstellen angeboten werde, sei nicht von Bedeutung, "weil der Anwendungsbereich der Richtlinie nicht auf den elektronischen Handel beschränkt ist".


Die Richter in Luxemburg hoben gleichzeitig hervor, dass die Vorgaben für die Marktbetreiber "nicht nur wirksam und abschreckend, sondern auch gerecht und verhältnismäßig sein" müssen. Sie dürften "nicht übermäßig kostspielig" sein und den rechtmäßigen Handel nicht einschränken. Von den Vermietern der Marktstände könne also "keine generelle und ständige Überwachung ihrer Kunden" verlangt werden. Fallen aber Verstöße gegen Markenrechte auf, müssen auch die Marktbetreiber tätig werden.

http://www.zeit.de/news/2016-07/07/eu-e ... n-07104404



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